Papiertonne

Die Papiertonne wird seit April 2008 als 240 bzw. 1100 Liter-Behälter angeboten und im 4-wöchentlichen Rhythmus geleert. Die Größe bzw. Anzahl der pro Grundstück zur Verfügung gestellten Papiertonnen hängt von der Größe und der Anzahl der angemeldeten Restmüllgefäße ab.

Abmessungen in Millimeter:

Höhe: 1115

Breite: 580 +/- 5

Tiefe: 740


Gebühr: Die Papiertonne wird über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert.

Abmessungen in Millimeter:

Höhe: 1470

Breite: 1370 +/- 10

Tiefe: 115 +/- 130


Gebühr: Die Papiertonne wird über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert.

Für die Papiertonne besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang. Es steht also jedem Grundstückseigentümer frei, sie kostenlos in Anspruch zu nehmen. Diejenigen Bürger, die keine Papiertonne haben, können weiterhin ihr Altpapier (Zeitungen, Pappe, Kartonagen usw.) direkt zum nächsten Wertstoffhof bringen. 

Hinweise zur An-, Ab- und Ummeldung von Papiertonnen bzw. Abfallbehältern finden Sie hier oder in den FAQ!

FAQ:

Die Papiertonne wird als 240-Liter Müllnormtonne bzw. als 1.100-Liter Müllgroßbehälter vom Abfallwirtschaftsverband zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um Mietgefäße, die nicht vom Bürger selbst gekauft werden müssen. Die maximal pro Grundstück gebührenfrei zur Verfügung gestellte Anzahl bzw. Größe der Papiertonnen hängt von dem insgesamt am Grundstück angemeldeten Restmüllbehältervolumen ab. Für die Papierentsorgung wird maximal das doppelte des am Grundstück angemeldeten Restmüllbehältervolumens zur Verfügung gestellt. Hierbei wird jeweils auf die nächsten 240 Liter aufgerundet.

Hierzu einige Beispiele:

angemeldetes Restmüllbehältervolumenmaximale Anzahl der kostenlos zur Verfügung gestellten Papiertonnen
1x 50 Liter Müllnormtonne1x 240 Liter Papiertonne
1x 60 Liter Müllnormtonne1x 240 Liter Papiertonne
1x 80 Liter Müllnormtonne1x 240 Liter Papiertonne
1x 120 Liter Müllnormtonne1x 240 Liter Papiertonne
2x 50 Liter Müllnormtonnen1x 240 Liter Papiertonne
2x 60 Liter Müllnormtonnen1x 240 Liter Papiertonne
2x 80 Liter Müllnormtonnen2x 240 Liter Papiertonnen
2x 120 Liter Müllnormtonnen2x 240 Liter Papiertonnen
1x 240 Liter Müllnormtonne2x 240 Liter Papiertonnen
1x 80 und eine 120 Liter Müllnormtonne2x 240 Liter Papiertonnen
2x 240 Liter Müllnormtonnen4x 240 Liter Papiertonnen oder 1x 1.100 Liter Papiertonne
1x 1.100 Müllgroßbehälter2x 1.100 Liter Papiertonnen

Die Papiertonnen, wie auch die anderen Abfallbehälter, werden gebührenfrei für den Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) an das jeweilige Grundstück geliefert bzw. bei Abmeldung vom jeweiligen Grundstück abgeholt.

Auch der Austausch defekter oder beschädigter Abfallbehälter erfolgt für den Anschlussnehmer gebührenfrei durch eine vom AWV Isar-Inn beauftragte Spedition.

Hinweise zur gebührenfreien Ab-, An und Ummeldung von Papiertonnen bzw. Abfallbehältern finden Sie hier!

Das gehört in die Papiertonne:
Das gehört nicht in die Papiertonne:

Die Papiertonne wird über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert. Für den einzelnen Grundstückseigentümer, der eine Papiertonne anmeldet, entstehen für die Behältermiete, die regelmäßige 4-wöchentliche Entleerung und die Verwertung des Papiers keine zusätzlichen Kosten. Dies gilt aber nur für die maximal gebührenfrei zur Verfügung gestellte Anzahl an Papiertonnen, die sich an dem am Grundstück angemeldeten Restmüllbehältervolumen bemisst. Hinweise zur gebührenfreien Ab-, An- und Ummeldung von Papiertonnen bzw. Abfallbehältern finden Sie hier!
Die Verbandsversammlung des AWV Isar-Inn hat in der Sitzung am 09.06.2008 unter anderem beschlossen, zusätzliche Papiertonnen, die die Anzahl der maximal gebührenfrei zur Verfügung gestellten Papiertonnen überschreiten, mit Gebühr zuzulassen. Die konkrete Formulierung in der Gebührensatzung lautet:
  1. Die Gebühr für eine zusätzliche Papiertonne mit 240 l Füllraum, durch die das Volumen nach § 14 Abs. 5 Sätze 3, 4, 5 und 6 Abfallwirtschaftssatzung überschritten wird, beträgt bei vierwöchentlich einmaliger Abfuhr monatlich 0,60 €.
  2. Die Gebühr für einen zusätzlichen Papiercontainer mit 1.100 l Füllraum, durch den das Volumen nach § 14 Abs. 5 Sätze 3, 4, 5 und 6 Abfallwirtschaftssatzung überschritten wird, beträgt bei vierwöchentlich einmaliger Abfuhr monatlich 2,75 €.
Hinweise zur Ab-, An- und Ummeldung von Papiertonnen bzw. Abfallbehältern finden Sie hier!

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